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Allgemeine geschäftsbedingungen und betriebsvorschriften

ALLGEMEINE BETRIEBSORDNUNG UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Airport Parking Mallorca

www.airport-parking-mallorca.com

 

Artikel 1 DEFINITION

  1. Für alle Zwecke vereinbaren die Parteien die folgenden Definitionen:
    1. Unternehmen: Ipark Estacionamientos y Servicios de Movilidad S.A.U. mit USt-IdNr. A 01516640 und Sitz in Camino de las Ceudas 2, 1. Stock, Las Rozas, 28232 Madrid.
    2. Airport Parking Mallorca: oder nur Parkplatz, betrieben vom Unternehmen (Ipark S.A.U.), im Freien oder überdacht und mit strengem Zutrittsverbot für Dritte, sowie Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca in einem Umkreis von 6 km haben.
    3. Kunde: Natürliche oder juristische Person, die den Parkplatz unter den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen nutzt.
    4. Fahrzeug: Kraftfahrzeug oder Motorrad, das dem Kunden unter einem beliebigen rechtmäßigen Titel zur Verfügung steht, ausgenommen jegliches nicht fest eingebautes Zubehör, das entfernt werden kann.
    5. Flughafen: Der Internationale Flughafen Palma de Mallorca, in dessen Nähe sich Airport Parking Mallorca befindet.

 

Artikel 2 VERTRAGSGEGENSTAND

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der Einrichtungen von Airport Parking Mallorca und der Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca in einem Umkreis von 6 km haben, für die zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarten Zeiträume, unter Beachtung der übrigen in den folgenden Klauseln vorgesehenen Bedingungen.

 

Artikel 3 VERTRAGSDAUER

Dieser Vertrag hat die jeweils zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarte Dauer, unbeschadet der Tatsache, dass dieser Zeitraum durch Mitteilung zwischen den Parteien verlängert oder verkürzt werden kann.

Bei vorausbezahlten Reservierungen sind Stornierungen mit weniger als 48 Stunden Vorankündigung und Zeitänderungen kostenlos. Wenn der Kunde jedoch die Reservierungsdaten ändern möchte, muss er die Stornierung beantragen und seine Reservierung erneut vornehmen.

Dieser Vertrag kann in den folgenden Fällen automatisch gekündigt werden:

  • Übergabe des Fahrzeugs nach der reservierten Zeit. Wenn mehr als 120 Minuten nach der reservierten Zeit vergangen sind und der Kunde sein Fahrzeug nicht übergeben hat, wird die Reservierung storniert.
  • Vertragsbruch durch den Kunden.
  • Wenn das Parkplatzpersonal es für angemessen hält (Respektlosigkeit, Aggression oder wiederholte Nichteinhaltung der Parkbedingungen, ...).

 

Artikel 4 BEDINGUNGEN

  1. Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen dieses Vertrages werden den Kunden mit dessen Unterzeichnung die folgenden Leistungen zugesichert:
    1. Verwahrung des Fahrzeugs auf dem Airport Parking Mallorca oder in Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca in einem Umkreis von 6 km haben, für die Dauer dieses Vertrages.
    2. Airport Parking Mallorca behält sich das Recht vor, das Fahrzeug zwischen den Parkplätzen und Einrichtungen anderer Unternehmen zu bewegen, die ihre Parkplätze und Einrichtungen zur Verfügung stellen, um die verfügbaren Parkflächen besser zu optimieren.
    3. Die Abholung des Kundenfahrzeugs am Flughafen (Valet/Driver Car) zum Airport Parking Mallorca und umgekehrt wird, wie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, von ordnungsgemäß identifizierten und autorisierten Mitarbeitern des Unternehmens durchgeführt.
    4. Der Transport vom Airport Parking Mallorca zum Flughafen und umgekehrt ist für den Kunden kostenlos. Dieser wird vom Unternehmen bereitgestellt, wie zwischen dem Kunden und dem Unternehmen ausdrücklich vereinbart.
    5. Andere Leistungen, die vom Unternehmen erbracht werden können, wie z.B. Fahrzeugwäsche, das Fahrzeug in die Werkstatt bringen, Batteriewechsel,..., können jederzeit vom Unternehmen angeboten und ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart werden;
  2. Die Gewährung der im vorstehenden Punkt genannten Leistungen setzt voraus, dass:
    1. Der Schlüssel des Fahrzeugs wird vom Kunden an autorisierte Vertreter des Unternehmens übergeben, wenn das Fahrzeug auf dem Airport Parking Mallorca abgestellt oder am Flughafen (Valet/Driver Car) abgeholt wird, und es wird in den Einrichtungen von Airport Parking Mallorca oder in Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca haben, in einem Umkreis von 6 km geparkt.
    2. Autorisierte Mitarbeiter des Unternehmens können das Fahrzeug jederzeit innerhalb des Geländes von Airport Parking Mallorca bewegen, um die Bewegung anderer Fahrzeuge zu ermöglichen, die von anderen Kunden abgeholt werden, oder in jedem Fall, um die Parkflächen von Airport Parking Mallorca zu optimieren;
    3. Airport Parking Mallorca behält sich das Recht vor, die Fahrzeuge zwischen den Parkplätzen und Einrichtungen anderer Unternehmen zu bewegen, die dem Unternehmen ihre Parkplätze zur Verfügung stellen, um die verfügbaren Parkflächen besser zu optimieren.
    4. Der Kunde genehmigt das Fahren des Fahrzeugs vom Flughafen zum Airport Parking Mallorca oder zu Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca in einem Umkreis von 6 km vom Flughafen haben, ohne dass eine vorherige Vereinbarung erforderlich ist.
    5. Falls der Kunde den Service für einen Zeitraum von mehr als einem Monat und mit periodischen Zahlungen bucht, erfolgen die Zahlungen per Lastschrift, die vom Unternehmen zwischen dem 1. und 5. eines jeden Monats ausgestellt wird. Im Falle einer Rücklastschrift kann das Unternehmen dem Kunden die Rücklastschriftgebühren in Rechnung stellen.
    6. Bei Buchung des Parkservices für einen festen Zeitraum erfolgt die Zahlung im Voraus und ist am Enddatum fällig. Entscheidet sich der Kunde, das Fahrzeug vor dem festgelegten Datum abzuholen, kann er dies ohne Anspruch auf Rückerstattung tun und zahlt den in diesem Vertrag vereinbarten Gesamtpreis. Erfolgt die Abholung nach dem vereinbarten Datum, zahlt der Kunde den Betrag zu den am Tag der Abholung geltenden Tagessätzen, sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
    7. Jahres- und Halbjahresverträge laufen am Ende des Datums aus. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst um die Verlängerung des Vertrages zu bemühen. Der Brief per E-Mail und der Hinweis auf das Auslaufen des Vertrages sind unverbindlich und können nur als Serviceleistung betrachtet werden. Das bedeutet auch, dass sich Kunden bei Ablauf des Vertrages und möglicherweise entstehenden Mehrkosten nicht auf verlorenen E-Mail-Verkehr berufen können.
    8. Falls der Kunde den Batterielade-Service bucht, ermächtigt der Kunde das Unternehmen durch diesen Vertrag, die Kabel an die Batterieklemmen anzuschließen.
    9. Bei Buchung des Parkservices mit Online-Zahlung (Vorauszahlung). 100 % des gezahlten Betrags werden zurückerstattet, wenn die Stornierung 48 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt, 50 % werden zurückerstattet, wenn sie zwischen 48 und 24 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt. Und es wird nichts zurückerstattet, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt. Diese Stornierung ist nur gültig, wenn sie per E-Mail an info@airport-parking-mallorca.com unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer mitgeteilt wird. Erfolgt die Abholung nach dem vereinbarten Datum, begleicht der Kunde die ausstehenden Tage und zahlt den Betrag zu den am Tag der Abholung geltenden Tagessätzen.

ONLINE-KAUFVORGANG

Um die auf der Website angebotenen Dienste zu erwerben, muss der Kunde den Anweisungen auf dem Bildschirm folgen und den Kauf durch Befolgen dieser Anweisungen akzeptieren.

Ist der Kunde eine natürliche Person, muss er mindestens 18 Jahre alt sein, um die Dienste zu erwerben.

Der Vertragsschluss erfolgt durch das Ausfüllen der verschiedenen Formulare durch den Kunden während des Kaufvorgangs und die ausdrückliche Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aller für das gebuchte Produkt geltenden Bedingungen durch den Kunden. Im Kaufvorgang schließt das Absenden des ausgefüllten Formulars durch Klicken auf den Button „Bezahlen und Kauf abschließen“ den Vorgang ab und bedeutet die vollständige Annahme des kommerziellen Angebots von Airport Parking Mallorca und der geltenden Bedingungen durch den Kunden, der auf eine Kaufbestätigungsseite auf dem Bildschirm weitergeleitet wird, die der Kunde ausdrucken kann.

Bei Buchung des Parkservices mit Online-Zahlung (Vorauszahlung). 100 % des gezahlten Betrags werden zurückerstattet, wenn die Stornierung 48 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt, 50 % werden zurückerstattet, wenn sie zwischen 48 und 24 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt. Und es wird nichts zurückerstattet, wenn die Stornierung weniger als 24 Stunden vor der Leistungserbringung erfolgt. Diese Stornierung ist nur gültig, wenn sie per E-Mail an info@airport-parking-mallorca.com unter Angabe der entsprechenden Reservierungsnummer mitgeteilt wird. Erfolgt die Abholung nach dem vereinbarten Datum, begleicht der Kunde die ausstehenden Tage und zahlt den Betrag zu den am Tag der Abholung geltenden Tagessätzen.

 

Artikel 5 ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN UND PREIS

  1. Die Übergabe des Fahrzeugs hängt von dem zwischen dem Kunden und dem Unternehmen vereinbarten Verfahren ab, d.h. durch direkte Übergabe am Airport Parking Mallorca oder durch Abholung des Fahrzeugs am Flughafen (Valet/Driver Car) vor dem Abflug durch einen ordnungsgemäß uniformierten und identifizierten Mitarbeiter, immer unter Berücksichtigung der in Artikel 7 genannten Check-in-Verfahren.
  2. Die Annahme des Fahrzeugs hängt von der vorherigen Anfrage des Kunden in einer der folgenden Modalitäten ab:
    1. Vorherige Angabe (durch Reservierungen) per Anfrage online auf der Website, bei der Übergabe des Fahrzeugs, oder per Telefon oder E-Mail unter Angabe von: Flug, Fluggesellschaft, Datum und Uhrzeit der Rückkehr des Kunden, mit Angabe der Übergabeart, die direkt (Übergabe am Terminal, Valet/Driver Car) oder kostenloser Transport vom Terminal zum Airport Parking Mallorca sein kann.
    2. Durch Kommunikation mit einem ordnungsgemäß identifizierten Mitarbeiter des Unternehmens am Flughafen oder durch telefonischen Kontakt mit dem Unternehmen, unter Angabe der Anwesenheit des Kunden und Anforderung der Übergabe des Fahrzeugs am Terminal oder am Parkplatz mit kostenlosem Transport. Der Kunde akzeptiert, dass in diesem Fall das Verfahren zur Annahme des Fahrzeugs verzögert oder verweigert werden kann.
  3. Der vom Kunden zu zahlende Preis ist der in der aushängenden Preisliste angegebene oder andernfalls der Preis des Online-Simulators (airport-parking-mallorca.com) (jede Einheit beträgt 24 Stunden, Teilzeiträume oder Stunden werden nicht abgerechnet). Die Zahlung erfolgt online (Vorauszahlung) oder am Ende bei der Fahrzeugübergabe, unter Berücksichtigung des gewählten Verfahrens (Parken/Valet) und des Nutzungszeitraums (immer per Kartenterminal, wir akzeptieren kein Bargeld).

 

Artikel 6 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber dem Unternehmen:
    1. Das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand, voll funktionsfähig und mit allen technischen Überprüfungen und Inspektionen sowie mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumenten (im Rahmen der spanischen Gesetzgebung) zu übergeben, die die Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch den Kunden und seine Bewegung durch Mitarbeiter des Unternehmens gemäß Klausel 4.1 b) und c) ordnungsgemäß belegen.
    2. Die Schlüssel des Fahrzeugs (in jeder Park-/Valet-Modalität) zu übergeben, die den Zugang oder die Bewegung ermöglichen; die Fernbedienung der Alarmanlage, falls diese autonom ist, und jede andere Fernbedienung, die es ermöglicht, die Alarmanlage bei Bedarf zu deaktivieren;
    3. Den Zugang zum Inneren des Fahrzeugs und das Fahren desselben durch die Mitarbeiter des Unternehmens gemäß den Bedingungen und für die Zwecke der Klausel 4.2 zu gestatten.
    4. Jeder andere Zugang zum Fahrzeug ist ausgeschlossen, mit Ausnahme von Situationen, die sich aus Anordnungen von Behörden mit hoheitlichen Befugnissen, Polizei und Justizbeamten oder mit Befugnissen der öffentlichen Ordnung ergeben;
    5. Die in Klausel 7 vorgesehenen Check-in- und Check-out-Verfahren durchzuführen und die entsprechende Dokumentation zu unterzeichnen;
    6. Sicherzustellen, dass alle Gegenstände und Güter aus dem Fahrzeug entfernt werden, die nicht zum Fahren oder Parken notwendig sind (insbesondere alle persönlichen oder wertvollen Gegenstände).
    7. Das Unternehmen zu ermächtigen, durch seine Mitarbeiter nach der Übergabe des Fahrzeugs jedes daran angebrachte, aber leicht abnehmbare Element wie Antennen und anderes Zubehör zu entfernen, das bei der Rückgabe des Fahrzeugs wieder angebracht werden muss;
    8. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch technische Mängel des im IPARK-Bereich übergebenen Fahrzeugs verursacht werden.
    9. Den Preis für die Dienstleistungen dieses Vertrages gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder andernfalls dem Preis des Online-Simulators (airport-parking-mallorca.com) zu zahlen;
    10. Das Unternehmen zu ermächtigen, das Fahrzeug auf den Parkplätzen von Airport Parking Mallorca und in Einrichtungen anderer Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca haben, in einem Umkreis von 6 km zu manövrieren und zu parken.
    11. Im Falle eines Unfalls akzeptieren die Kunden die Reparatur des Fahrzeugs in der von Airport Parking Mallorca beauftragten Werkstatt vor jeder anderen.
    12. Kunden, deren Fahrzeug sich auf öffentlicher Straße befindet, müssen im Falle eines Unfalls immer die obligatorische Kfz-Versicherung aktivieren.

 

Artikel 7 ÜBERGABE UND ANNAHME DES FAHRZEUGS

  1. Die Übergabe des Fahrzeugs, sei es durch direkte Übergabe am Airport Parking Mallorca oder durch Übergabe am Flughafen (Valet/Driver Car), berücksichtigt die folgenden Punkte:
    1. Der Kunde muss das Fahrzeug ohne jegliche Güter übergeben, die nicht fester Bestandteil desselben sind, sei es im Fahrgastraum oder im Kofferraum, insbesondere Kommunikationsgeräte, Radios, Computer, Kameras, Kleidung, Brillen, Geld usw.... oder jedes andere physisch entwendbare Gut; für das Airport Parking Mallorca keine Haftung übernimmt.
    2. Der Kunde und der Vertreter des Unternehmens müssen einen Check-in des Fahrzeugs durchführen, bei dem eine Inspektion des Innen- und Außenbereichs durchgeführt wird und Fotos gemacht werden können, um eventuelle Schäden, Abnutzungen oder Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe zu dokumentieren. Diese Aufzeichnung wird vom Unternehmen bis zu 3 Tage nach der Fahrzeugübergabe aufbewahrt.
    3. Ebenso erfolgt auf Wunsch des Kunden die Unterzeichnung des Annahmeprotokolls des Unternehmens, in dem der Kilometerstand, der Tankfüllstand und andere für die Haftung des Unternehmens relevante Fakten festgehalten werden;
  2. Die Annahme des Fahrzeugs durch den Kunden, sei es am Flughafen oder am Airport Parking Mallorca, wird von einem Check-out des Fahrzeugs mit einer vom Kunden durchgeführten Inspektion eingeleitet, um auf Wunsch den Kilometerstand, den Tankfüllstand usw. zu bestätigen, sowie das Nichtvorhandensein von Schäden oder jeglicher Haftung seitens des Unternehmens. Jede Reklamation, die der Kunde geltend machen möchte, muss in den Einrichtungen des Unternehmens auf dem Parkplatz erfolgen. Die Haftung von Airport Parking Mallorca erlischt in dem Moment, in dem das Fahrzeug unsere Einrichtungen verlässt oder ordnungsgemäß am Flughafenterminal übergeben wird.
  3. Unter Berücksichtigung der gemäß der vorstehenden Klausel durchzuführenden Annahme und des Check-outs muss jede Reklamation, die der Kunde bezüglich Schäden oder Mängeln am Fahrzeug geltend machen möchte, innerhalb einer Frist von maximal 3 Werktagen nach dem Datum der Annahme eingereicht werden, andernfalls verfällt das Recht des Kunden, Schadensersatz zu fordern.
  4. Bei Fehlen einer Reservierung oder ausdrücklichen Reklamation durch den Kunden zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs durch den Valet-Mitarbeiter von Airport Parking Mallorca am Flughafen oder auf dem Parkplatz von Airport Parking Mallorca wird davon ausgegangen, dass dieser anerkennt, dass sich sein Fahrzeug im selben Zustand befindet, in dem es zuvor übergeben wurde. Bei Verletzung dieser Formalitäten und Fristen durch den Kunden kann keine Reklamation akzeptiert werden.

 

Artikel 8 HAFTUNG DES UNTERNEHMENS

  1. Das Unternehmen haftet gegenüber den Kunden für Schäden, die von seinen Mitarbeitern fahrlässig verursacht werden, ausschließlich in den folgenden Fällen:
    1. Schäden am Fahrzeug, die durch dessen Handhabung innerhalb des Airport Parking Mallorca und anderer Einrichtungen von Unternehmen, die eine Vereinbarung mit Airport Parking Mallorca haben, in einem Umkreis von 6 km, für die in Klausel 4.2 vorgesehenen Zwecke entstehen;
    2. Jeder Schaden, den der Kunde und seine Begleiter infolge des Transports gemäß Klausel 4.1c) d) erleiden, sofern dieser auf eine rechtswidrige Handlung mit grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Mitarbeiter des Unternehmens zurückzuführen ist, die als Fahrer des betreffenden Transportfahrzeugs tätig sind;
    3. Alle sonstigen Schäden, die aus einer rechtswidrigen Handlung mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Mitarbeiter und Vertreter oder Agenten des Unternehmens entstehen und deren Haftung nicht gemäß Klausel 7.2 ausgeschlossen werden kann;
    4. Airport Parking Mallorca hat das Recht, die Annahme eines Fahrzeugs auf seinem Firmengelände zu verweigern, wenn mögliche Gefahren für die Sicherheit des Unternehmens IPARK Estacionamientos y Servicios de Movilidad SA durch das Betreten oder den Aufenthalt des besagten Fahrzeugs auf dem Firmengelände bekannt werden. Ebenso kann der Transport von Personen verweigert werden, die sichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen (jeglicher Art) stehen.
  2. Die Haftung des Unternehmens ist ausdrücklich ausgeschlossen für:
    1. Schäden, die der Kunde durch den Diebstahl von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen nach dessen Übergabe erleidet, entgegen den Bestimmungen der Klausel 6.1f); 7.1 a);
    2. Jeder mechanische Schaden am Fahrzeug, der nicht von Mitarbeitern des Unternehmens verursacht wurde, einschließlich Schäden durch Dritte infolge ihres unrechtmäßigen Eindringens in den Airport Parking Mallorca, ungeachtet der installierten Umzäunungen, Alarmanlagen und Überwachungssysteme, oder durch Naturkatastrophen oder Ursachen, die das Unternehmen nicht verhindern kann;
    3. Die Versicherungspolice von Airport Parking Mallorca deckt keine Schäden ab, die durch Naturkatastrophen oder widrige Wetterbedingungen entstehen.
    4. Wir haften nicht für isolierten Glasbruch.
    5. Empfehlungen für die Fahrzeugübergabe; die Fluggesellschaften empfehlen, bei internationalen Flügen 3 Stunden und bei Inlandsflügen 2 Stunden im Voraus da zu sein. Obwohl die Annahme Ihres Fahrzeugs und der Transport zum Terminal nur wenige Minuten dauern, sollte der Parkplatznutzer 20 Minuten vor Öffnung des Check-ins seines Fluges an unseren Einrichtungen eintreffen. Wir haften nicht für das Verpassen Ihres Fluges.
    6. Das Unternehmen haftet nicht für das Verpassen Ihres Fluges, wenn Sie den Check-in nicht einhalten und nicht rechtzeitig ankommen oder wenn der kostenlose Transportservice sich verspätet, z.B. aufgrund von übermäßigem Verkehr, Wetterbedingungen, Verzögerungen beim Einfahren in die Haltezonen, weil diese voll sind, usw....
    7. Die Pünktlichkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand; Schadensersatzansprüche diesbezüglich sind ausgeschlossen.
    8. Das Unternehmen haftet niemals für Probleme, die Ihr Fahrzeug beim Starten hat, für mechanische/elektrische Defekte, Probleme mit den Fenstern, platte Reifen oder Reifen ohne Luft, vorhandene Karosserieschäden oder eine leere Batterie. Wir verpflichten uns lediglich, so gut wie möglich zu helfen, und der Kunde kann für diese Ereignisse keine Ansprüche geltend machen.
    9. Lackschäden, die nicht durch Strukturschäden verursacht wurden, sind ausgeschlossen. Kleine Kratzer, Absplitterungen und Schrammen, die den Lack und/oder Teile des Fahrzeugs beeinträchtigen und nicht auf einen Strukturschaden am Fahrzeug zurückzuführen sind (ein Stoß und/oder eine Reibung mit einem Fahrzeug, einer Säule oder einem anderen Gegenstand, die ein oder mehrere Teile des Fahrzeugs verformen, verbeulen und/oder verschieben). Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden am Unterboden des Fahrzeugs und Schäden, die aufgrund von Verschmutzung nicht sichtbar sind.
    10. Airport Parking Mallorca haftet nicht für Zahlungen an Vermittler und deren Rückgabe- und Stornierungsrichtlinien und lehnt daher jegliche diesbezügliche Haftung ab.
    11. Gepäckschäden: Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Dellen, Kratzer, Flecken, gebrochene Griffe, Schlösser und/oder Räder, die während der Handhabung und des Transports zum Flughafen und zurück am Gepäck entstehen.
    12. Das Unternehmen haftet nicht für Schäden an verderblichen und zerbrechlichen Gegenständen, die im Gepäck transportiert werden.
  3. Airport Parking Mallorca behält sich das Recht vor, Fahrzeuge zwischen den Parkplätzen und Einrichtungen anderer Unternehmen zu bewegen, die diesem ihre Flächen zur Verfügung stellen, um die verfügbaren Parkflächen besser zu optimieren.
  4. Airport Parking Mallorca verpflichtet sich zur Rückerstattung des Parkwertes nur dann, wenn der Kunde den Flug verpasst.

 

Artikel 9 HAFTUNG DES KUNDEN

  1. Der Kunde haftet für alle Bußgelder, Strafen oder Verbindlichkeiten, die das Unternehmen aufgrund einer am Fahrzeug, seinen Dokumenten oder seinem Eigentum festgestellten Unregelmäßigkeit (im Rahmen der spanischen Gesetzgebung) zahlen muss. Unbeschadet der dem Unternehmen gesetzlich zustehenden Verteidigungsrechte muss der Kunde dem Unternehmen alle entstandenen Kosten, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten, erstatten.
  2. Falls der Kunde den vereinbarten Preis oder andere vom Unternehmen getragene Kosten nicht zahlt, hat das Unternehmen ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug, das freigegeben wird, sobald der geschuldete Betrag vollständig bezahlt ist, einschließlich des Preises, der sich aus der erhöhten Anzahl von Parktagen des Fahrzeugs ergibt, zuzüglich Verzugszinsen.
  3. Das Verständnis der allgemeinen Regeln und Bedingungen des Dienstes in spanischer Sprache. Airport Parking Mallorca haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die dem Kunden oder Dritten durch das Nichtverständnis derselben entstehen könnten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, sein Fahrzeug während der Geschäftszeiten von Airport Parking Mallorca (täglich von 04:00 bis 23:59 Uhr) zu übergeben/abzuholen. Erfolgt die Abholung/Übergabe außerhalb der Geschäftszeiten von Airport Parking Mallorca, erklärt sich der Kunde bereit, einen Aufpreis von 20 € zu zahlen.

 

Artikel 10 SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

Gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte werden Sie darüber informiert, dass Ihre personenbezogenen Daten in eine Datenverarbeitung aufgenommen werden, deren Zweck die Verwaltung des vom Unternehmen beauftragten Dienstes ist. Die Rechtmäßigkeit basiert auf der Zustimmung des Kunden und der Durchführung dieses Vertrags. Empfänger können andere Organe der Staatsverwaltung, die Autonome Gemeinschaft Madrid oder die Gemeinde sein, in der sich die Einrichtungen von Airport Parking Mallorca befinden. Kunden können ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch und Einschränkung der Verarbeitung ausüben, indem sie einen schriftlichen Antrag an info@airport-parking-mallorca.com oder an Camino de las Ceudas 2, 1. Stock, Las Rozas, 28232 Madrid senden.

 

Artikel 11 SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Alle Mitteilungen zwischen den Parteien, die zu einer Änderung dieses Vertrages führen, bedürfen der Schriftform und sind vom Kunden an die Adresse, das Fax oder die E-Mail-Adresse des Unternehmens und vom Unternehmen an die in den besonderen Bedingungen angegebene Adresse des Kunden zu richten.

 

Artikel 12 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Die Gültigkeit, Auslegung und Wirkung dieses Vertrags/Dienstes unterliegen ausschließlich spanischem Recht.

Die Parteien unterwerfen sich unter ausdrücklichem Verzicht auf ihr Recht, sich einer anderen Gerichtsbarkeit zu unterwerfen, den Gerichten des Gerichtsbezirks Santiago de Compostela (Spanien) zur Beilegung von Streitigkeiten, Ansprüchen oder Kontroversen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich aller Fragen bezüglich seines Bestehens, seiner Gültigkeit, seiner Auflösung, Nichtigkeit oder Wirksamkeit.

 

PREISLISTE

  • MINDESTABRECHNUNGSZEITRAUM: 24 STUNDEN, ONLINE-PREISE LAUT RESERVIERUNG (TEILZEITRÄUME ODER STUNDEN WERDEN NICHT ABGERECHNET).
  • PERSONENTRANSPORT/ABHOLUNG ZUM FLUGHAFEN: KOSTENLOS
  • ABHOL-/ÜBERGABEGEBÜHR AM FLUGHAFEN (VALET/DRIVER CAR): IM PREIS INBEGRIFFEN
  • ALLE ZEITRÄUME BETRAGEN 24 STUNDEN, AUSSER DEM LETZTEN TAG, DER EINE TOLERANZ VON 4 STUNDEN FÜR MÖGLICHE VERSPÄTUNGEN HAT.
  • ALLE PREISE VERSTEHEN SICH INKLUSIVE DER GELTENDEN MWST. UND GEBÜHREN.
  • DIE PREISE SIND DIE JEWEILS ZUM ZEITPUNKT DER BUCHUNG ONLINE ANGEGEBENEN PREISE.
  • FALLS DER KUNDE SEIN FAHRZEUG AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN DES PARKPLATZES ABHOLEN MUSS, WIRD FÜR DIESEN SERVICE EIN ZUSCHLAG VON 20€ PRO AUFENTHALT BERECHNET.

 

DIE GESCHÄFTSLEITUNG

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Wenn die E-Mail in unserem System registriert ist, erhalten Sie in Ihrem Posteingang die Anweisungen, um das Passwort wieder herzustellen.

Wenn Sie in vernünftiger Zeit keine E-Mail erhalten, können Sie versuchen, das Problem zu lösen, indem Sie info@parkingblanco.com kontaktieren oder mittels unseres Kontaktformulars.